wegweiser-finanzberatung.de ist online!

Heute stolperte ich beim Stöbern in den Nachrichten online über den "Wegweiser Finanzberatung" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, entwickelt vom Institut für Finanzdienstleistungen e.V..

Homepage des Wegweisers Finanzberatung
Ich habe mir das Ganze einmal näher angeschaut - und wurde positiv überrascht...


Der Wegweiser Finanzberatung deutet in die richtige Richtung

Ein Wegweiser weist den Weg - in diesem Fall in die Finanzberatungswelt. Es geht nicht darum, was ein Kunde braucht oder nicht, sondern darum, welche unterschiedlichen Vermittlertypen es gibt und welche Vor- und Nachteile eine Beratung beziehungsweise ein Abschluß von Verträgen über die verschiedenen Vertriebswege mit sich bringen kann.

Worauf sollte man also bei der Wahl des Vermittlers achten? Welche Anforderungen gelten an ihn? Wie ist es um seine "Unabhängigkeit" bestellt? Wie wird er bezahlt? Auf viele dieser Fragen gibt der Wegweiser Finanzberatung eine verständliche Antwort.

Schön dabei ist auch, daß sowohl die Verbraucherzentralen, als auch die Vermittlerverbände zu Wort kommen - jeweils mit einer eigenen Beschreibung des jeweiligen Vermittlertypen.

Seltsam mutet es dabei an, daß in allen Fällen eine Verbraucherzentrale die Stellungnahme abgibt, während bei Ausschließlichkeitsvermittlern und Mehrfachvertretern der Bund der Versicherten zu Wort kommt - mit dem üblichen polemischen Jargon, der eher an Storytelling und BILD erinnert, als an seriöse Beurteilungen. Das schmälert aus meiner Sicht die ansonsten sehr sachlichen Perspektiven des Wegweisers Finanzberatung.

Lieber Wegweiser Finanzberatung: Die meisten "Strukkis" treten als Makler auf!


Daß Strukturvertriebe unter den Oberbegriff "Vertreter" fallen, ist ebenfalls ein wenig unglücklich - meist treten Strukturvertriebe am Markt als Makler auf. Damit könnte der Wegweiser Finanzberatung diesbezüglich den interessierten Leser aufs Glatteis führen. Nach dem Motto "Ich bin ja Makler, also kein Strukturvertriebler!".

Insgesamt finde ich es aber toll, daß die Bundesregierung ein wenig in der Wegweiser-Richtung tut - die Artikel sind weitestgehends sachlich, die Vor- und Nachteile sind - wenn auch nicht erschöpfend - gut aufbereitet dargestellt.

Ein Schritt zuviel für den Wegweiser Finanzberatung: Produkte erklären

Mmh... eine sachliche Erklärung was für Vermittlertypen es gibt, das ist eine Sache. Und das macht der Wegweiser Finanzberatung auch recht gut. Übel ins Stolpern gerät er allerdings, als es an die Produkte geht.
  • Beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherungen heißt es "Nicht berufstätige Personen wie Hausfrauen, Studenten und Kinder können keine BU-Versicherung abschließen." Stimmt nicht.
  • In Sachen Altersvorsorge steht dort "Inwieweit die gesetzliche Rentenversicherung auch zukünftig eine ausreichende Basis für eine vernünftige finanzielle Altersversorgung darstellen kann, ist aus heutiger Sicht schwer zu beurteilen." Mmh... wer mal auf seine Renteninformation schaut, wird einen Passus finden, in dem die Gesetzliche Rentenversicherung selbst schreibt, daß es nicht reichen wird und der Versicherte privat vorsorgen sollte. 
  • Bei der Beschreibung von Rentenversicherungen schreibt der Wegweiser Finanzberatung " Deshalb gibt es in der Versicherungsbranche bereits erste Überlegungen, auch eine private Rentenversicherung ohne Garantiezins anzubieten." Gibt´s längst. 
  • Und was die Todesfallleistung angeht, schreibt der Wegweiser: "Anders als in der Ansparphase erhalten beim Tod des Kunden während der Rentenbezugsphase die Erben keine weiteren Zahlungen. Kapital und Zinsen verfallen zu Gunsten der Versicherung und der Versichertengemeinschaft. Möchte man dies als Kunde verhindern, muss bei Vertragsschluss eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart werden. [...] In der Regel ist es möglich, Rentengarantiezeiten von 5 oder 10 Jahren zu vereinbaren." Auch Unsinn. Die verschiedensten Todesfallleistungen sind wählbar.
Ich höre an dieser Stelle einfach mal auf. Erstens würde mich die unqualifizierten Ausführungen nur ärgern und zweitens wißt ihr so schon, was ich sagen will. :)

Wegweiser-Fazit:

Auch wenn ich noch eine Menge weitere Vorteile des Ausschließlichkeitsvermittlers aufzählen könnte, wie kurze Wege, gute Weiterbildung, der Wunsch des Versicherers einen renommierten, gut ausgebildeten und gut angesehenen Außendienst passend zur Marke zu haben, Bündelnachlässe, tiefe Produktkenntnis, Schadenregulierungsvollmachten, klare Positionierung (das Schild für wen man tätig ist, hängt gut sichtbar an der Tür), bei uns auch ein sinnvolles Vergütungssystem, das weitaus überwiegend auf Bestandsprovisionen und Kundenzufriedenheit basiert... Aber lassen wir das, ich bin da etwas befangen... :)

Was die Unterscheidung der Vermittlertypen angeht, finde ich den Ansatz des Wegweisers klasse. Das Geschreibsel des Bundes der Versicherten paßt aus meiner Sicht nicht ins Niveau der Ausführungen, das ansonsten recht gut ist. Und daß das Ministerium für Verbaucherschutz die Honrarberatung am besten bewertet, ist auch keine Überraschung... schließlich machen die Verbraucherzentralen ja... äh... Honorarberatung. ;) Nachtigall, ick hör dir trapsen - aber gerade vor dem Hintergrund finde ich das Informationsangebot überraschend sachlich, gut aufbereitet und fair gemacht.

Von meiner Seite ein dickes Lob ans Institut für Finanzdientleistungen - nur nehmt die Produkterklärungen offline! :)
 
Viele Grüße,

Euer Mark
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