Der Rentenbeginnrechner: Dein frühestmöglicher Rentenbeginn und seine Auswirkungen auf heute





Auch die gesetzlichen Sozialversicherungen in Deutschland gehen mit der Zeit und bieten Online-Services an, die einfach zu nutzen und auch für den Laien leicht zu verstehen sind.


Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Über das Thema "Wann kann ich in Rente gehen?" wird viel spekuliert und es kursieren eine Menge falscher Annahmen, da die Ruheständler, die wir vor der Nase haben, noch zu ganz anderen Konditionen "in Rente gegangen" sind: Früher, besser versorgt und weniger besteuert.

Der Rentenbeginnrechner - ein hilfreiches Tool

Der Rentenbeginnrechner räumt mit Spekulationen auf und zeigt in weniger Schritten wann man mit welchen Abschlägen frühestens in Ruhestand gehen kann und wann eine abschlagsfreie Altersrente als Regelaltersrente oder aber aufgrund besonderer Gegebenheiten schon früher bezogen werden kann. Und: Ob Vertrauensschutz gilt.


Hier einmal ein Beispiel und die Erläuterung im Klartext darunter:

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Frühestens in Ruhestand gehen könnte ich 2041 mit Abschlägen von 14,4 % - wenn ich die Voraussetzungen der Regelung für langjährig Versicherte erfülle  (ich muss 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben).

Ohne Abschläge kann ich frühestens 2043 gehen, falls ich die Regelung für BESONDERS langjährig Versicherte erfülle (45 Jahre Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung).

Ansonsten ist in meinem Fall im Jahr 2045 die abschlagsfreie Regelaltersrente erreicht (die Sonderregelung für langjährig Versicherte ist bei mir identisch, weil eine abschlagsfreie Rente aufgrund der Sonderregelung vor der Regelaltersrente für mich nicht möglich ist).

Zudem gilt für mich kein Vertrauensschutz - das bedeutet, daß ich vor für mich negativen zukünftigen Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht geschützt bin. Ändert die Politik etwas, erwischt es mich also.

Der Rentenhöhenrechner hingegen ist weniger hilfreich - er nimmt einfach den prozentualen Abschlag an, wenn ich vorgezogen in Rente gehen würde und das war es auch schon. Leider weist er weder auf die noch abzuziehenden Kosten von Kranken- und Pflegeversicherung, noch auf die Versteuerung und Inflation hin. Das ist für die eigene Planung ein Schritt zu wenig.

Was heißt das für mich schon heute?

Kein Vertrauensschutz bedeutet Planungsunsicherheit: Man sollte heute schon mit zeitlichem Puffer und mehr Rücklagen kalkulieren. Wird meine Regelaltersrente mit 67 fällig werden? Oder doch eher mit 70? Und in welcher Höhe? Welche Abschläge werden gelten?

Prüft eure Absicherung bei Berufsunfähigkeit - in vielen Schubladen schlummern noch Verträge mit einer Laufzeit bis zum Endalter 60, weil das vor ein paar Jahren noch ein unter bestimmten Umständen mögliche Altersrenteneintrittsalter war. Das ist heute vorbei - wer erwerbs- oder berufsunfähig ist, fällt nicht mehr unter die Sonderregelung für Schwerbehinderte mit der Möglichkeit früher in Ruhestand zu gehen:

Für nach 1950 geborene Versicherte führt Berufs-­ oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu einem Altersrentenanspruch.                Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie"

Wer so einen Vertrag hat und berufsunfähig wird, dessen private Berufsunfähigkeitsrente wird nur bis zum 60. Lebensjahr gezahlt und er muss drei Jahre bis zur Altersrente überbrücken - die er dann auch noch mit lebenslangen deftigen Abschlägen bekommt.

Wer es detaillierter Wissen möchte, der werfe mal einen Blick in die DRV-Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie"

Und wer sich zu dem Thema Altersvorsorge und/oder Berufsunfähigkeit gerne beraten lassen möchte, der schreibe mir gerne eine Mail oder rufe mich an. :)

Viele Grüße,

Euer Mark
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Gute Beratung gibt´s bei uns. Selbstverständlich auch Online.


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