Wie die LBS Wohnriester und das Wohnförderkonto schön rechnet



Halbwahrheiten sind auch Lügen - nur sehen sie besser aus. 

Daß sich aber eine ganze Landesbausparkasse in die steuerliche Prospekthaftung begibt, ist doch eher selten - das paßt eher in den halbseidenen grauen Kapitalmarkt, wo nicht jeder weiß, was er so tut. Und doch passiert es.

Die LBS in Sachen Wohnriester in der Prospekthaftung? Hoffentlich!


Hier der Auszug aus einem Vorschlag zum Wohnriestern, den mir ein Kunde freundlicherweise überlassen hat (die handschriftlichen Ergänzungen sind von mir):


Das Wohnförderkonto wird sauber berechnet (wenn der Vertrag so bespart und getilgt wird, wie gedacht) und dann wird auch das Thema Steuern aufgegriffen.

Hier allerdings scheint die LBS zu glauben, daß die Wohnriester-Sparer ihr Wohnförderkonto mit ihrem durchschnittlichen persönlichen Steuersatz versteuern müssten - was schlicht und einfach falsch ist.

Wohnriester wird mit dem Grenzsteuersatz versteuert - Tendenz steigend


Zur Erklärung: Wenn beispielsweise jemand ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 Euro hat, hätte er einen durchschnittlichen Steuersatz von 18,50 % (seinen "persönlichen Steuersatz"). Wenn jetzt die Auflösung des Wohnförderkontos dazu kommt, ist dieser Steuersatz aber unerheblich - das virtuelle Einkommen kommt "on top" auf die Einkünfte oben drauf und wird mit dem Grenzsteuersatz versteuert - in diesem Fall mit 33,49 %. 

Tendenz steigend, denn wir haben einen progressiven Steuertarif, der je mehr man einnimmt, um so höhere Steuersätze fordert.

Quelle: Zinsen-berechnen.de
Permalink zur Berechnung
Während die LBS in unserem Beispiel oben also suggeriert, unser Beispielkunde würde zwischen 39 und 51 Euro Steuern zahlen, liegt seine monatliche Steuerlast eher zwischen 77 und 89 Euro - doppelt so hoch, wie dem Kunden erzählt wird.

Wie schnell man bei 30% Grenzssteuersatz ist, mag folgende Rechnung veranschaulichen:

Quelle: www.zinsen-berechnen.de
Permalink zur Berechnung
Bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von 15.000 Euro jährlich bin ich fast bei 30% Grenzssteuersatz.

Die Berechnung der LBS ist reine Augenwischerei - allein schon vom Aufbau der Tabelle her - es gibt keinen Grenzssteuersatz in Höhe von 10%. Wie unsinnig diese kleine Tabelle ist, kann man schön selbst nachrechnen: Im Jahr 2015 ist ein Einkommen von 8354 Euro im Jahr steuerfrei. 

Schon der erste zu versteuernde Euro hat über 15% Grenzsteuersatz


Verdienst du 8355 Euro, ist bereits der erste Euro mit über 15% zu versteuern:

Quelle: www.zinsen-berechnen.de
Permalink zur Berechnung
Die Problematik der Besteuerung ist bekannt, wird aber den Kunden vorenthalten. Wenn ihr den Berechnungen oben nicht glaubt, schaut euch doch mal diese Seite der Verbraucherzentrale NRW an.

Die Verbraucherzentrale bringt es auf den Punkt


Zum Abschluss für alle Lesefaulen DAS wichtigste Zitat von der Website der Verbraucherzentrale NRW zum Thema:

"Unabhängig davon, wie das Wohnförderkonto aufgelöst wird, ergibt sich eine erhebliche Steuerpflicht. Die staatliche Förderung ist deshalb kein Geschenk, sondern eine Entlastung in der Spar- und eine Belastung in der Rentenphase." Quelle: Verbraucherzentrale NRW 
So, und jetzt erstmal: Schönes Wochenende euch allen!

Und schön sauber bleiben: Finger weg von Wohnriester! ;)

Viele Grüße,

Euer Mark
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