Der Verkehrs-Rechtsschutz von ADAC, LVM und ÖRAG - Allein gelassen im schlimmsten Fall



Über 18 Millionen Mitglieder hat der ADAC in Deutschland. Wieviele davon einen ADAC-Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen haben, hat mir Google leider nicht verraten. Wollen wir hoffen, dass es nicht allzuviele sind - denn in einem der schlimmsten erdenklichen Fälle lässt der ADAC seine Versicherten allein. Genau das gleiche Problem haben die Kunden, die bei der LVM oder ÖRAG eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

Aber von vorne: Letzte Woche besuchte ich auf die Empfehlung eines unserer Kunden eine Familie, die als langjährige ADAC-Mitglieder auch einen ADAC-Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen haben. Routinemäßig checken wir die bestehenden Verträge auch bis ins Detail: Das Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen.

Mit dem ADAC-Verkehrsrechtsschutz hatte ich bislang wenig Berührungspunkte, ging aber eigentlich davon aus, dass sich der Verein keine schlechten Versicherungsbedingungen leisten kann - weit gefehlt.


Der Verkehrsrechtsschutz von ADAC, LVM und ÖRAG mit großen Lücken


Abgesehen davon, dass in dem Rechtsschutz-Familientarif des ADAC nur minderjährige Kinder versichert sind (die meisten Versicherer dehnen die Mitversicherung von Kindern ihrer Versicherungsnehmer deutlich aus, zumindest solange diese noch in Ausbildung sind), besteht auch keine Mitversicherung von Sozial- oder auch nur Sozialgerichts-Rechtsschutz.

Kein Sozial(gerichts)-Rechtsschutz im ADAC Verkehrsrechtsschutz mitversichert
Quelle: ADAC Rechtsschutz-Bedingungen VRB 2014, Seite 5 oben links
Link: https://www.adac.de/_mmm/pdf/RS_Bed_644.pdf
Nach etwas Recherchieren sieht das bei den Verkehrsrechtsschutzversicherungen von LVM und ÖRAG genauso aus. Aber das klingt alles sehr technisch - mal im Klartext eines Beispiels - was bedeutet es überhaupt für dich, wenn in meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung bei ADAC, LVM und ÖRAG kein Sozial(gerichts)-Rechtsschutz abgesichert ist?: 

  • Du hattest einen schweren Verkehrsunfall und liegst im Krankenhaus. Deine Krankenkasse will für eine teure - aber aus deiner und der Ärzte-Sicht notwendigen und Erfolg versprechenden Behandlung nicht zahlen. Du bist bereit vor Gericht zu gehen - von der Verkehrsrechtsschutzversicherung bei ADAC, LVM und ÖRAG  gibt es keine Leistung.
  • Du bist nach viel zu langen Wochen wieder Zuhause, aber an Arbeiten ist nicht zu denken. Erstmal Reha und wenn es ganz schlimm kommt, wirst du nie wieder normal arbeiten können. Die gesetzliche Rentenversicherung stellt sich erst in Sachen Reha quer - du willst einen Anwalt einschalten, das wächst dir alles über den Kopf - aber der ADAC-/LVM-/ÖRAG-Verkehrsrechtsschutz wird nicht zahlen.
  • Die Heilbehandlung ist abgeschlossen. Aber wirklich fit wirst du nicht wieder werden. Die Krankenkasse teilt dir mit, dass du aus ihrer Sicht nicht mehr krank, sondern erwerbsgemindert (landläufig gebraucht, aber fachlich nicht richtig: "Berufsunfähig") bist. Du sollst bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Antrag stellen. Die Erwerbsminderungsrente ist allerdings weitaus geringer als das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und du hoffst immer noch, wieder auf die Beine zu kommen. Du willst dagegen angehen - nur auf eigene Kosten, denn die ADAC Verkehrsrechtsschutzversicherung wird nicht leisten - LVM und ÖRAG ebensowenig.
  • Jetzt ist es amtlich: Du wirst auf lange Sicht - vielleicht für immer - körperlich eingeschränkt bleiben. Du stellst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach der Prüfung bekommst du eine halbe Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Das ist weniger als der Hartz IV-Satz - du brauchst die volle Rente um über die Runden zu kommen. Deine Ärzte bestärken dich in deiner Situation und deinem Anspruch und du möchstest dir anwaltlichen Beistand holen - kannst du machen, aber der ADAC Verkehrsrechtssschutz wird das nicht bezahlen - und der Verkehrsrechtsschutz der LVM und ÖRAG auch nicht.
Auch in den Bedingungen der LVM findet sich keine Mitversicherung des Sozial(gerichts)-Rechtsschutzes.
Quelle: lvm.de, ARB 2013, Seite 11 unten rechts
Link: https://static.lvm.de/alfcondeli/media/pdf/071-vertragsgrundlagen-rechtsschutz-r011.pdf

Im schlimmsten Fall allein gelassen - der Verkehrsrechtsschutz von ADAC, LVM und ÖRAG bietet trügerische Sicherheit



Unglaublich, oder? Der Baustein Sozial(gerichts)-Rechtsschutz dient dazu, deine Ansprüche vor Sozialgerichten durchsetzen zu können. Bei guten Versicherern ist auch das sogenannte außergerichtliche Widerspruchsverfahren mitversichert, bei schlechteren geht es erst ab dem tatsächlichen Gang vor Gericht los und bei richtig miesen Versicherern fehlt diese Leistung einfach - so wie im Verkehrsrechtsschutz von ADAC, LVM und ÖRAG.
Sozial(gerichts)-Rechtsschutz in der Verkehrsrechtsschutzversicherung der ÖRAG? Fehlanzeige.
Quelle: oerag.de, ARB 2012
Link: https://www.oerag.de/web/export/sites/oerag/_resources/download_galerien/service/arb_2012.pdf

Dabei kostet ein "ordentlicher" Verkehrs-Rechtsschutz nicht einmal nennenswert mehr Geld - aber wie in vielen Versicherungen steckt der Teufel im Detail. Und in Sachen ADAC, LVM und ÖRAG Verkehrsrechtsschutz ist das ein ziemlich dicker, fieser Teufel.

Wenn du schockierter ADAC-/LVM-/ÖRAG-Verkehrsrechtsschutz-Versicherter bist und umsatteln möchtest oder auch einfach so mal ein gutes Angebot zum Thema (Verkehrs-)Rechtsschutz haben möchtest, mail mir gerne oder nutze unser Kontaktformular.

Und es ist wieder KFZ-Versicherungs-Herbst: Einen Blick auf deine KFZ-Versicherung können wir gerne auch werfen. :)

Viele Grüße,

Euer Mark
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Gute Beratung gibt´s bei uns. Selbstverständlich auch Online.


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