Steuerfalle Wohnriester - zweiter Anlauf


Nachdem ich im Sommer 2011 die WISO-Redaktion des ZDF angeschrieben hatte, ob die Aufklärung über die steuerliche Behandlung von Wohnriester nicht Platz in ihrer Berichterstattung finden würde, habe ich heute einen zweiten Anlauf gestartet... und bin auf die Antwort sehr gespannt.

Vor nunmehr fast drei Jahren bekundete die Redaktion zwar grundsätzliches Interesse am Thema, aber leider ist nichts daraus geworden. Damals war "Wohnriester" noch relativ jung und nicht so ein Breitenthema, wie es das heute eher ist - vor allem nach den gesetzlichen Änderungen zum "Wohnriester" seit dem 01.01.2014.

Für alle Interessierten hier die E-Mail, die ich heute versandt habe - ich halte euch auf dem Laufenden, ob von dieser Seite Aufklärung zu erwarten ist:


________________________________________________
An die WISO-Redaktion
des ZDF


Steuerfalle Wohnriester - Ruinöse Beratung auch im Boom-Jahr 2014
 

Sehr geehrte Damen und Herren der WISO-Redaktion,

ich möchte Sie auf ein interessantes Thema für Ihre Zuschauer hinzuweisen, das gerade in diesem Jahr einen gesetzlich gesteuerten Boom erleben wird: Die nachgelagerte Besteuerung bei Wohnriester - das Wohnförderkonto.

Boom per Gesetz

Seit dem 1.1.2014 können auch bestehende Eigenheimfinanzierungen von der staatlichen “Wohnriester”-Förderung profitieren - was dazu führt, dass die Vertriebe der Banken und Bausparkassen das Thema fokussieren. Dabei wird die nachgelagerte Besteuerung - wahrscheinlich auch aufgrund der Komplexität des Themas - gerne “vergessen” oder klein geredet. Obwohl es schnell um fünfstellige Steuernachzahlungen bei Rentenbeginn gehen kann.

Ein Beispiel: Ein 30-Jähriger, der seine eigenen vier Wände mit einem Kombidarlehen aus einem 50.000 Euro“Wohnriester”-Bausparvertrag und Hypothekendarlehen finanziert, wird bei Eintritt in den Ruhestand ein Wohnförderkonto in Höhe von rund 70.000 Euro auflösen müssen - selbst nach dem 30% -Rabatt für die Sofort-Versteuerung erhöht das seinzu versteuerndes Einkommen um fast 50.000 Euro - mit entsprechenden Steuernachzahlungen.
Natürlich könnte er auch die ratierliche Zahlung der Steuerlast wählen - das verschiebt das Problem allerdings nur von einem “Ende mit Schrecken” zu einem “Schrecken ohne Ende”.

Beratung? Fehlanzeige!

Es scheint eine Handvoll Berater zu geben, die das Wohnförderkonto tatsächlich berechnen können und noch weniger, diedas im Rahmen der Beratung tatsächlich tun. “Sie müssen nur die Zulagen versteuern” oder “Da werden kaum Steuern fällig” höre ich von Kunden, die eine Beratung zu dem Thema bei ihrer Bank genossen haben.

Zwei weitere Vorteile hat Wohnriester für die Vertriebe: Abschlussprovisionen ohne (oder mit nur geringen) Haftungszeiten und es gibt keine gesetzliche Dokumentationspflicht. Der “Berater” kann also lukrativ kurzsichtige Geschäftemacherei betreiben, ohne rechtliche Folgen fürchten zu müssen. Und wenn der Kunde Jahre oder Jahrzehnte später vor der Steuerlast steht,steht er allein dort - ohne jegliche rechtliche Handhabe.

Es fehlt: Die sachliche Einschätzung

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: “Wohnriester” ist ein Thema das sich für den Kunden rechnen kann. Auch wir habenWohnriester-Bausparverträge und -Darlehen im Produktportfolio. Aber die Aufklärung und Beratung bezüglich dieses Themas seitens der Finanzdienstleistungsbranche  ist ruinös für die interessierten Sparer, die am Ende ihres Erwerbslebens vor einer nicht einkalkulierten Steuerlast stehen.

Ebenso ruinös ist diese "Beratungsart" aber auch für unseren Berufsstand als Vermittler und Berater, die seriös, langfristig und kundenorientiert ihre tägliche Arbeit versehen. Daher ist die Aufklärung und der Schutz des Verbrauchers vor unseriösen und schlechten Beratungen uns ein Herzens-Anliegen.

Während die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Website bereits eine recht kritische Haltung gegenüber Wohnriester einnimmt(http://www.vz-nrw.de/SET8/wohn-riester-antworten-auf-die-wichtigsten-fragen-16), ist die Wahrnehmung in der Presse noch weitgehend unkritisch und entsprechend positiv.

Gerade vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Regelung ab 2014 wird es Zeit für kritische Stimmen, die von den betroffenen Mitbürgern auch gehört werden - so wie die Ihre. 

Weitere Hintergrundinfos finden Sie auch in unserem Blog, z.B. hier: http://kundenorientiertberaten.blogspot.de/2014/03/Berechnung-Wohnfoerderkonto.html 

Die Jahre vergehen - es wird nicht besser

Ich hatte Sie bereits im Juni 2011 zu diesem Thema angeschrieben und eine recht interessierte Antwort von Ihnen erhalten. Leider scheint es das Thema aber nach der Sommerpause nicht in Ihre nähere Auswahl geschafft zu haben.

Die Unterlagen des damaligen Falls - besonders die interessanten internen Unterlagen für Berater einer großen Bausparkasse, in denen mit persönlichem Durchschnittssteuersatz statt dem korrekten Grenzsteuersatz gerechnet wird - habe ich bei Interesse ebenfalls noch vorliegen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

________________________________________________

Inzwischen ist "Wohnriester" ja nun ein Thema, das quer durch die Presse und Bevölkerung eine hohe Bekanntheit genießt. Von daher hoffe ich, daß sich WISO diesem Thema widmen wird - ich sehe ansonsten mittelfristig schon das nächste große "Vermittler-Bashing" - ohne Rücksicht auf den Einzelnen oder eine angemessene Sachlichkeit - auf uns zukommen...

Viele Grüße,

Euer Mark

Gute Beratung gibt´s bei uns. Selbstverständlich auch Online.


Beliebte Posts