Die Berechnung des Wohnförderkontos


 Die Berechnung des Wohnförderkontos (also des zu versteuernden Betrages zu Rentenbeginn, wenn du "gewohnriestert" hast) ist für viele Kunden - und leider auch "Berater" - ein Buch mit sieben Siegeln.

Zur Berechnung des Wohnförderkontos findest du bereits unser Wohnförderkonto-Rechentool und einen Post zur Schätzung des Wohnförderkontos haben wir ebenfalls schon bereitgestellt.

Von einigen Lesern, die mehr über die Berechnung des Wohnförderkontos wissen wollten, kam die Bitte, doch einmal die Hintergründe der Berechnung verständlich zu posten.


"Wohnriester" ist nicht "Bauspar-Riester"

Als erstes mußt du dir bewußt machen, daß "Wohnriester" nicht mit einem Riester-Bausparvertrag gleichzusetzen ist - das ist im landläufigen Gebrauch häufig der Fall.

"Wohnriestern" tust du immer dann, wenn du Geld aus einem geförderten Riestervertrag - das kann eine Riesterrentenversicherung, ein Riester-Fondssparplan, ein Riesterbanksparplan, ein Riester-Bausparvertrag oder ein Riesterdarlehen sein - in deine eigenen vier Wände steckst.

Und immer dann, wenn du das tust, wird das sogenannte "Wohnförderkonto" eröffnet.

"Wohnförderkonto" - hübscher Name für ein unschönes Ding

Das Wohnförderkonto ist ein "virtuelles Konto" - außer auf dem Papier existiert es gar nicht und es hat nur einen einzigen Zweck: Daß der "Wohnriesterer" bei Rentenbeginn besteuert werden kann.

Bei einer Riester-Rentenversicherung oder einem Riester-Sparplan kommt bei Rentenbeginn eine Rente "raus", die dann voll versteuert werden muß.

Bei einem Riester-Bausparvertrag, bei dem man das Darlehen genommen und zurück gezahlt hat - und natürlich auch bei einem Riester-Darlehen - steht am Ende der Laufzeit eine schwarze "0" auf dem Konto. Und 0 Euro kann man nicht besteuern. :)

Deswegen greift Vater Staat zu einer anderen Lösung: Es wird einfach so getan, als würde jede Tilgungszahlung, die aus einem Riester-Vertrag oder -darlehen in die eigenen vier Wände fließt, gleichzeitig auf ein Konto fließen und dort mit 2% p.a. verzinst werden. Wenn keine weiteren Einzahlungen mehr auf das auf das Konto fließen (weil das Darlehen z.B. schon mit 55 Jahren zurückgezahlt ist), wird das "virtuelle Guthaben" bist zum Renteneintritt dann munter weiter mit 2% p.a. verzinst.

Ein Bauspar-Wohnriester-Beispiel

2014 Willi Wohnriester will eines Tages ein Eigenheim erwerben. Deswegen schließt er einen Riester-Bausparer über 30.000 Euro Bausparsumme ab.

2020 Willi kauft eine Eigentumswohnung. Einen Teil der Finanzierung (30.000 Euro) tilgt er nicht direkt, sondern bespart statt dessen seinen Wohnriester-Bausparvertrag weiter und zahlt Zinsen an die Bank. Noch ist kein geförderter Euro direkt ins Haus geflossen, sondern liegt noch bei der Bausparkasse.

2024 Willis Wohnriester-Bausparvertrag wird fällig und er löst das Bankdarlehen über 30.000 Euro damit ab. 14.000 Euro sind im Vertrag, 16.000 Euro bekommt er als Darlehen. Jetzt fließt Geld aus einem Riestervertrag direkt ins Haus - die 14.000 Euro werden auf das Wohnförderkonto als Einmalzahlung gebucht und dann Jahr für Jahr bis zum Rentenbeginn mit 2% hochgezinst.

Bis 2034 tilgt Willi das 16.000 Euro Riester-Bauspardarlehen mit Zins und Tilgung an die Bausparkasse. Die geförderte Tilgung (nicht die gesamte Rate - Darlehenszinsen gehen an die Bausparkasse, nicht ins Eigenheim!) wird wie eine Sparrate auf dem Wohnförderkonto gutgeschrieben und jährlich mit 2 % verzinst.

2034 Das Wohnriester-Bauspardarlehen ist zurückgezahlt. Das "Guthaben" auf dem Wohnförderkonto wird zwar nicht mehr mit Tilgungen "bespart", verzinst sich jetzt aber mit 2 % p.a. weiter.

2045 Willi geht in Ruhestand. Sein Wohnförderkonto wird aufgelöst. Jetzt kann er sich entscheiden, ob er die Steuern mit Rabatt auf einen Schlag oder bis zum 85. Lebensjahr ratierlich zahlt. Das Wohnförderkonto weist ein "Guthaben" von rund 45.000 Euro aus. Da freut sich Vater Staat in jedem Fall auf eine saftige Steuerzahlung.

Warum du da etwas versteuern sollst?

Bei allen geförderten staatlichen Sparformen gibt es eine Kehrseite der Medaille: Riesterprodukte sind in der Ansparphase (und bei Riesterdarlehen natürlich auch in der Tilgungsphase) gefördert. Im diesem Fall durch Zulagen und Steuervorteile. Aber zum Rentenbeginn greift Vater Staat dann zu: Auszahlungen aus solchen Verträgen müssen voll versteuert werden.

Um bei Wohn-Riester eine Gleichbehandlung zu erreichen, wird das Wohnförderkonto gebildet. Du hast Vorteile vor dem Ruhestand genossen - dafür mußt du im Ruhestand Steuern zahlen.
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Du hast weitere Fragen? Oder ein Angebot zu dem Thema auf dem Tisch und weißt nicht so genau? Meld dich gerne. Per Mail oder Online-Beratung. Wie immer gilt hier unsere 100%-Nicht-Nerv-Garantie.


Viele Grüße,

Euer Mark

Gute Beratung gibt´s bei uns. Selbstverständlich auch Online.


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