Vermögenswirksame Leistungen in die eigengenutzte Immobilie investieren


Nein, nicht über einen Bausparwohnriestervertrag. Was ich davon halte, dürfte inzwischen bekannt sein. Falls nicht, lies dir den Post "Wohnriester? Jetzt mal ehrlich!" durch. :)

Die "üblichen" Anlageformen für Vermögenswirksame Leistungen


Die landläufigen Investitionsmöglichkeiten für Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind:

  • Bausparen
  • Investmentfonds-/Wertpapiersparen
  • Anlage im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge
  • vermögenswirksame Versicherungen oder Banksparpläne
  • Riesterrente

Wenn du unter bestimmten Einkommensgrenzen liegst, hast du bei den ersten beiden Punkten auch noch die Möglichkeit darauf, von Vater Staat eine zusätzliche Prämie, die "Arbeitnehmersparzulage" zu bekommen. Das kann interessant sein - kommt aber auf deine persönliche Situation an. In beiden Fällen kommst du alle sieben Jahre an dein Geld (mit Verlust eventueller Förderungen auch eher).

Wer Altersvorsorge betreiben will und sich auch den Nachteilen der betrieblichen Altersvorsorge bewusst ist, kann über eine Anlage der VL auf diesem Wege nachdenken. 

Tipp:Metaller haben gar keine andere Möglichkeit - hier müssen die VL per Tarifvertrag in die "Metallrente" investiert werden. (Kleiner Tipp für alle "Metallentner" - schaut euch mal die sehr verklausulierte Todesfallleistung im Vertrag an - bei den allermeisten Verträgen solltet ihr bei Ablauf Cash nehmen - nicht die Rente. Wenn ihr Hilfe braucht, mailt mir.)

Vermögenswirksame Versicherungen und VL-Banksparpläne (beide nicht Arbeitnehmersparzulagenfähig) sind so gut wie ausgestorben - wobei es den ein oder anderen überlebenden Bank- oder Versicherungsdino da draußen noch geben könnte...

Und die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen in Riester geht zwar grundsätzlich (je nach Vertragswerk des Riestervertrages), hat aber keine Vorteile gegenüber dem direkten Riestersparen.

Es gibt noch andere, sehr seltene Möglichkeiten, seine Vermögenswirksamen Leistungen anzulegen - die sind aber so selten, dass sich eine Erwähnung kaum lohnt. Falls ihr da über eine echt oder vermeintlich spannende Möglichkeit stolpert, mailt mir gerne - ich schreibe dann einen eigenen Blogpost dazu. :)

Vermögenswirksame Leistungen als direkte Tilgung in Darlehen für selbstgenutzte Immobilien


Eine andere, kaum bekannte, aber dafür um so interessantere Möglichkeit steht allerdings auch noch im 5. Vermögensbildungsgesetz: Der Einsatz von Vermögenswirksamen Leistungen zur Tilgung eines Darlehens für die eigene Immobile - bei Unterschreiten der Einkommensgrenzen sogar mit dem Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.

In Zeiten niedriger Zinsen kann das für einen Eigenheimbesitzer eine lukrative Möglichkeit sein - wer noch Darlehenszinsen von 4,5 oder 6 Prozent bezahlt, hat hier die Möglichkeit, seine Vermögenswirksamen Leistungen für die Tilgung einzusetzen und sich so statt mickriger Ansparzinsen die hohen Darlehenszinsen zu ersparen.

Nicht wundern, wenn ihr eure Bank danach fragt und erstmal ein "Das geht doch gar nicht" zu hören bekommt. Verweist auf das 5. Vermögensbildungsgesetz, genauer gesagt auf §2 Absatz 1 Nummer 5d - dort steht es drin. Und die meisten Banker wissen anscheinend gar nichts davon.

Ich habe das jetzt mit einigen Kunden bei verschiedenen Banken hinter mir und kann nur sagen: Es funktioniert. Fragen kostet ja bekanntlich nichts. Allerdings sollte bei eurem Darlehen eine Sondertilgungsoption eingebaut sein - ansonsten kann die Bank sich auf die vertraglich vereinbarten festen Tilgungssätze berufen.

Vom Ablauf her überweist euer Arbeitgeber dann die Vermögenswirksamen Leistungen an das Darlehenskonto bei der Bank statt auf den Bausparvertrag bei der Bausparkasse - ganz einfach.

Falls ihr Fragen habt, mailt mir gerne - oder kommentiert den Post einfach unten.

Viele Grüße,

Euer Mark
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