Keine Helmpflicht, aber Mitverschulden


Es gilt in Deutschland keine Helmpflicht beim Radfahren. Daß ein nicht aufgesetzter Helm allerdings dennoch drastische Auswirkungen haben kann, zeigt ein Urteil des Landgerichtes Bonn.

Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrradhändler ein "Speed-Pedelec" an einen Kunden verkauft und dieses Fahrrad auf Wunsch des Kunden mit breiteren Reifen ausgestattet. Allerdings war der Reifen zu breit für die Felge, bei der ersten Fahrt des Kunden platzte der Reifen deswegen und der "Speed-Radler" verletzte sich schwer.


Über 800.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld...

Die darauf folgende gerichtliche Auseinandersetzung dauerte Jahre, Gutachter wurden eingeschaltet, Zeugen vernommen und schließlich wurde ein Urteil gefällt: Der Händler ist aufgrund der falschen Zusammenstellung von Reifen und Felge für den daraus entstehenden Unfall verantwortlich und schadenersatzpflichtig.

Allerdings machte das Gericht darauf aufmerksam, dass die Folgen des Unfalls nicht so schwerwiegend gewesen wären, wenn der Kläger zum Unfallzeitpunkt einen Helm getragen hätte.

...und 50% Abzug wegen fehlendem Fahrradhelm

Es gilt in Deutschland zwar keine Helmpflicht, allerdings kann den Radler ein Mitverschulden treffen, wenn er bei "sportlicher Betätigung" nicht ausreichend für den eigenen Schutz sorgt - zum Beispiel beim Rennradfahren oder Mountainbiken.

Im Falle des Klägers sieht das Gericht das Mitverschulden, weil er sich auf seinem "Speed-Pedelec" aufgrund der gut erreichbaren und im normalen Radverkehr unüblichen Höchstgeschwindigkeiten (35-40 km/h) einer besonderen Gefahr ausgesetzt hatte. Das hätte ihm bewusst sein müssen. Bei Mofas gilt z.B. schon ab 20 km/h eine Helmpflicht.

Zum Fazit - Drei Punkte

In diesem Fall war ein Unternehmen der Beklagte - es hätte aber auch jeder von uns sein können, der vielleicht unachtsam über die Straße läuft, den Radler zum Ausweichen zwingt und den Unfall auslöst. Und an diesem Urteil sieht man drei Punkte
  • Wer noch eine (Privat-)Haftpflichtversicherung mit einer Million Deckungsssumme hat (im schlimmsten Fall noch in DM...) sollte diese dringend aufstocken.
  • Eine Rechtsschutzversicherung schont die Nerven - stell dir vor, du müßtest dich über vier Jahre immer wieder mit Gerichten und Anwälten auseinandersetzen. Die Ungewissheit über Kosten, Verlauf und Schuldfrage gehen ganz schön an die Nerven. (Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kostet ca. 60 Euro im Jahr.)
  • Helm aufsetzen - zumindest wenn es in Richtung sportlicher Betätigung oder schnellem "E-Biken" oder "Pedelecen" geht. Eine Kürzung um 50% tut ganz schön weh.
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Viele Grüße,

Euer Mark
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