Schnell kann es passieren - grobe Fahrlässigkeit in der Praxis




Wenn ich Kunden darauf hinweise, dass in der Wohngebäude- und Hausratversicherung grobe Fahrlässigkeit in voller Höhe der Versicherungssumme abgesichert sein sollte, erhalte ich häufig ein zustimmend-zurückhaltendes Nicken. Wichtig? Ja. Aber man selbst? Man verhält sich doch nicht grob fahrlässig... 

Wie schnell es dazu kommen kann, dass man fünfstellige Summen alleine tragen muss, durfte eine Familie im Süddeutschen erleben: Der 8-jährige Sohn zündelt im Haus mit einem Feuerzeug, ein Brand entsteht und damit ein Schaden von 50.000 Euro


Kürzung? Definitiv. Nur die Höhe ist unklar

Die Versicherung kürzt wegen grober Fahrlässigkeit um 50 %, die Kunden klagen, es kommt zum Prozess und nach vier Jahren Prozessieren gibt es ein Ergebnis: 

Eine Kürzung um 25 % ist gerechtfertigt, die Kosten des Verfahrens tragen zu 66% die klagenden Kunden.

Na, da sollten die Eltern besser auf ihren Sprössling aufpassen, findest du? Dann schau mal, in was für einer Realität deutsche Gerichte leben:

Der 8-Jährige war 15 Minuten allein im Homeoffice seines Vaters und hat dort in einer Schublade ein vermeintlich leeres Mehrwegfeuerzeug gefunden - da noch ein wenig Gas im Feuerzeug war, konnte er damit den Brand auslösen.

Hätten Feuerzeuge unverschlossen in der Wohnung herumgelegen, wäre die erste Kürzung der Versicherung um 50 % vollkommen korrekt gewesen - so liest man zwischen den Zeilen. 50.000 Euro Schaden mit 50% Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit macht 25.000 Euro Eigenanteil - wem würde das nicht empfindlich weh tun?

Kinder unter 12 Jahren und Feuerzeuge gehören weggeschlossen

Laut Gerichtsurteil müssen Feuerzeuge für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. Schubladen gehören nicht dazu - es sei denn, sie wäre verschlossen. Und jetzt eine Frage in den Raum: Wer schließt denn bitte Feuerzeuge oder Streichhölzer weg bis die Kinder 12 Jahre alt sind? (Außer den urteilenden Richtern...)

(Wen das komplette Urteil interessiert, der findet es hier.)

Es gibt noch genug weitere Beispiele, was im Alltag vielleicht "normal", aber im Ernstfall grob fahrlässig ist: Die laufende Wasch- oder Geschirrspülmaschine während man ausser Haus ist. Die brennende Kerze im Nebenraum während man nebenan das Essen zubereitet. Der Auflauf im Backofen während man nur kurz das Kind vom Kindergarten abholt oder einen Schwatz mit dem Nachbarn hält...

Diese Geschichte zeigt uns zwei Dinge:

  1. Leute, spart nicht am falschen Ende - eine Hausrat- oder Wohngebäudepolice ohne Absicherung der groben Fahrlässigkeit ist Leichtsinn und Geiz.
  2. Eine Rechtsschutzversicherung ist mittlerweile kein Luxus mehr, sondern ein Muss. Prozesse dauern Jahre, sind teuer und was für ein Ergebnis am Ende steht, scheint manchmal ein Lotteriespiel zu sein.


Mal nachgerechnet: Die Prozesskosten

Ich vermute, bei dem Streitwert und der Kostenverteilung hatte außer den Gerichten und Anwälten keine der Seiten viel von der Klage - am wenigsten die Kläger:

Quelle: http://www.der-prozesskostenrechner.de/

Die Versicherung darf 25% kürzen und trägt 34% der Prozesskosten  - bei dem Streitwert und der Berufung liegen die Gesamtkosten des Gerichtsverfahrens bei knapp 14.000 Euro.

Also spart die Versicherung knapp 15.000 Euro, muss aber nochmal knapp 5.000 Euro ans Gericht zahlen. Die Kläger hingegen bekommen zwar 10.000 Euro mehr, dafür tragen Sie 9.000 Euro an Gerichtskosten... Fast ein Nullsummenspiel mit 4 Jahren Ärger für 1.000 Euro mehr in der Tasche. Das wäre einfacher gegangen...

Wer nicht weiß, woher er eine gute Rechtsschutz-, Wohngebäude- oder Hausratsabsicherung bekommt, der melde sich gerne bei mir! :)

Viele Grüße!

Euer Mark
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Gute Beratung gibt´s bei uns. Selbstverständlich auch Online.


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