Die Antwort der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu vorsätzlichen Falschangaben beim Riesterbausparen


Ende letzten Jahres schrieb ich einen Blogartikel zum Thema vorsätzlicher Augenwischerei bei Riesterbausparverträgen und schrieb damals WISO und das Bundesaufsichtsamt (genauer: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, abgek. BaFin) (nochmals) an. 

Von WISO habe ich bis heute nichts gehört, die BaFin hat sich nach (noch)nochmaligem Anschreiben in 2016 nun endlich gemeldet. Aber lest selbst:


Direkt ins Auge sprang mir, dass meine Online-Beschwerde (11/2015) quasi untergegangen ist. Erst meine zweite Eingabe der ausgedruckten Online-Beschwerde per Post (03/2016) wurde beantwortet.

Vorsätzliche Falschangaben sind "aus meiner Sicht"?

Sehr schön finde ich auch den einleitenden Satz: "Sie bitten die BaFin, sich für eine aus Ihrer Sicht kundenorientierte Beratung zu Riesterbausparverträgen einzusetzen..."

Zur Antwort: Nein, das tue ich nicht. Ich erwarte vom Bundesaufsichtsamt, dass es sich um vorsätzliche falsche Angaben in Angeboten kümmern, die Kunden ein "X für ein U" vormachen. Ganz faktisch - das ist keine Auslegungs- oder "Aus meiner Sicht"-Sache.

Aber sei es drum - ein Fazit für BaFin und WISO 

Liebes BaFin,

Ich wende mich im nächsten Schritt an die Zertifizierungsstelle. Ich habe 2011 mit dem Versuch begonnen, euch und die Medien auf diese unglaubliche Volksvera***** (Anm. des Autors: gemeint ist: "Betrug am Verbraucher", das ganze aber mit etwas mehr Herzblut geäußert...) im Bereich Wohnriester hinzuweisen.

Ich hatte erst erwartet und dann gehofft, dass da irgendetwas passieren würde. Aber es geschah nichts. Außer einer Ablehnung 2011 mit dem Hinweis auf die Politik, Stille in 2015 und einem Verweis auf das Bundeszentralamt für Steuern in 2016.

Tolle, verbraucherorientierte Arbeit. :( 

Verbraucherorientiert wäre eine Weiterleitung an die zuständige Stelle mit der Bitte um Prüfung gewesen. Aber: Fehlanzeige!

Fazit: BaFin - NICHT ZUSTÄNDIG.


Liebes WISO-Team,

ich habe die Korrespondenz von 2011 noch hier. Ich habe die E-Mail-Anfrage vom 27.11.2015 noch...

Und an dem Tag, an dem ihr das Thema "Vorsätzlicher Betrug am Kunden in Sachen Wohnriester" oder "Steuerfalle Wohnriester" als vollkommen überraschend thematisiert, werde ich (wie auch immer...grrr...) dafür sorgen, dass jeder weiß, dass ihr das schon seit 2011 wusstet. 

Auch euer Fazit scheint gleichlautend, nur in der Kommunikation noch etwas ignoranter.

Fazit: WISO - NICHT ZUSTÄNDIG.

Bei Wohnriester drohen fünfstellige Steuernachzahlungen zum Beginn des Ruhestands

Um es nochmal auf den Punkt zu bringen: Wer eine Finanzierung mit Wohnriester macht, auf den kommen im Ruhestand fünfstellige Steuernachforderungen zu. Bei einer durchschnittlichen anteiligen Finanzierung mit einer Bausparsumme von 70.000 Euro zum Beispiel mehr als 20.000 Euro Steuerschulden bei sofortiger Zahlung zu Beginn des Ruhestands. Das sind keine Kleinigkeiten.

Mmmh... Es gäbe da ja noch eine Option, um das Thema abseits aller relativ offiziell-professionellen Wege öffentlich zu machen... Hat hier jemand Kontakte zur BILD?

Viele Grüße 

von einem heute etwas sehr "angefressenen"

Mark
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