Der Tag an dem die LBS unseren Blog entdeckte...

Der 12.11.2015 - ein bislang außergewöhnlicher Tag in unserer Blog-Geschichte: 795 Aufrufe an einem Tag. Normal sind 60 bis 100 Aufrufe...


Ich kann es leider nicht genau festmachen, aber dank der Info eines Kunden habe ich eine sehr nahe liegende Vermutung... :)

Unser "LBS-Prospekthaftung-Blogartikel" findet seinen Weg zur LBS...

Ein Kunde von mir hatte so seine Zweifel an Wohnriester und auch ich hatte ihm ebenfalls von einer Finanzierung mit Riesterförderung abgeraten und ihm anhand seines LBS-Vorschlags und Einkommenssteuerberechnungen gezeigt, wie die LBS Wohnriester schönrechnet. 

(Das läßt sich in unserem Blogpost "Wie die LBS Wohnriester und das Wohnförderkonto schön rechnet" nachlesen und nachvollziehen.)

Sein Bankberater sah das ganz anders - wieder uns wieder wollte er den "beratungsresistenten" Kunden von den Vorteilen des Wohnriester-Konzepts überzeugen - vergebens.

Irgendwann googelte der Kunde allerdings entnervt nach Argumenten, um die Diskussion und die Verkaufsversuche zu beenden - und stieß dabei auf unseren (letztendlich durch ihn) iniitierten Blogpost und mailte seinem Bankberater den Link dazu.

(Die ab hier geschilderten Inhalte hätte ich zu gerne schriftlich, sie wurden mir nach bestem Wissen und Gewissen von unserem wohnriestergeplagten Kunden so geschildert - falls jemand was schriftlich hat, veröffentliche ich es nur zu gerne...).

Sein zuständiger Bankberater konnte die Zahlen und Zusammenhänge wohl nicht so ganz glauben und leitete den Link zur Prüfung an die LBS nach Münster weiter.

...und trifft auf eine aberwitzige Antwort


Ich hatte das Thema schon fast vergessen (daß der Artikel tatsächlich bis zur LBS vordringen würde hielt ich für eher unwahrscheinlich), als sich in der vorletzten Woche am 16.11. mein Kunde zurückmeldete - mit der Antwort der LBS.

Sein Bankberater hatte ihn angerufen und ihm mitgeteilt, daß der Artikel geprüft und für richtig befunden worden sei. (Die von der LBS prognostizierte Steuerlast im Alter liegt also eigentlich bei dem 2,5 bis 3fachen der geschönten LBS-Rechnung...)

Allerdings lautete der Tenor (kein Zitat, so sagte es in etwa der Bankberater unseres Kunden):

"Die steuerliche Betrachtung über Grenzsteuersätze ist für den Kunden zu komplex - er würde das nicht verstehen. Deswegen bleiben wir bei der Berechnung der Steuerlast über den persönlichen Steuersatz."
Ok. Mal kurz innehalten und auf der Zunge zergehen lassen.

Produkt verkauft sich, Vertrieb wird dumm gehalten


Ich glaube nicht, daß man die Kunden für zu dumm hält, die steuerliche Auswirkung eines "oben-auf-die-anderen-Ruhestandseinkommen-anzurechnenden" Wohnförderkontos zu begreifen. Schon gar nicht, wenn man die Kunden entsprechend verständlich aufklärt. Ich glaube allerdings, daß sich ein Produkt, bei dem die Steuerlast in der Auszahlung nicht bei 10%, sondern bei über 30% liegt  sich weitaus schlechter verkaufen lässt.

(Hier mal ein Beispiel mit 10% durchschnittlichem - "persönlichem" - Steuersatz samt korrektem sich auf die Wohnriester-Auszahlung auswirkendem Grenzssteuersatz von über 30%.)

Auch dem Bankberater mache ich nicht den Vorwurf der wissentlichen Falschberatung - ich glaube ihm, dass er sich der tatsächlichen Gegebenheiten nicht bewusst war.

Was mich allerdings zu zwei anderen Schlüssen führt: 
  • Die Bausparkasse liefert wissentlich und gewollt geschönte Steuerbetrachtungen um den Kunden in die Irre zu führen und 
  • der Bankvertrieb ist zu schlecht geschult, um seine Kunden bedarfsgerecht und fair beraten zu können. Hier geht es um Umsatz, um Gewinne und Zahlen - des Beraters, der Bank und der Bausparkasse. Nicht um den Kunden.
Aus meiner Sicht ist das ein unhaltbarer Zustand, dem ich immer wieder - nicht nur im Bankvertrieb - begegne. In der Versicherungsberatung sind zumindest Beratungsprotokolle Pflicht - die auch kein Allheilmittel sind.


Bei Bausparverträgen sieht die Realität aber noch schlimmer aus: Jeder Depp darf sie vertreiben und eine Beratungsdokumentation gibt es (noch) nicht. Und damit steht der Kunde in der Beweispflicht wenn ihm nach Jahrzehnten klar wird, dass ihm da ein "X für ein U" vorgemacht worden ist.

Seit 2011 bin ich damit am Ball - WISO erbarme dich!


Ich hatte das Thema Wohnriester, Wohnförderkonto und Falschberatung bereits 2011 erst dem BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und dann - als diese mich an das Bundesministerium für Finanzen verwiesen - an die Redaktion des kritischen ZDF-Magazins WISO geschickt.

Hier mein damaliges Schreiben an WISO und die Standardantwort der Redaktion. Ich habe nie wieder etwas davon gehört:


Vielleicht gelingt es mir ja mit diesem Blogartikel, die Aufmerksamkeit des bekannten und kritischen Wirtschafts- und Verbrauchermagazins zu wecken. Ich werde das gleich mal per E-Mail an die Redaktion probieren.

Ansonsten hilft nur eins: Ihr müsst den Artikel teilen, teilen, teilen.

Ich persönlich finde, es reicht mit dem "Kunden-für-dumm-verkaufen" in Sachen Wohnriester und Wohnförderkonto. Wenn sich die etablierten Medien nicht damit auseinandersetzen wollen, dann lasst es uns selbst tun!

Anmerkung: Es geht mir AUSDRÜCKLICH nicht darum, die LBS oder den Vertrieb über die Sparkassen zu verteufeln oder zu diskreditieren. Das Problem geht viel tiefer: Es betrifft ALLE Bausparkassen, Banken, Versicherer, Makler, Vermittler und sonstige Vertriebswege. Insbesondere die Vorstände derselben, die Vertriebs- und Schulungsabteilungen und jeden der mit der Falschberatung und -aufklärung von Kunden in Sachen Wohnförderkonto und Wohnriester zu tun hat. Und die Politik.

Und bevor ihr fragt: Ja, wir haben auch Wohnriester-Bausparverträge und -Darlehen als riesterförderfähiges Produkt im Angebot. Es sollte nur sauber beraten und für den Kunden passend sein.

Viele Grüße & ein trotzdem entspanntes Wochenende,

Euer - etwas sich aufgeregender - Mark
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Gute Beratung gibt´s bei uns. Selbstverständlich auch Online.


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