Versicherung-Deutsch: Abstrakte und konkrete Verweisbarkeit


Heute starten wir unsere Rubrik: "Versicherung - Deutsch", in der wir die Stammessprache der grauen Männer aus dem Versicherungsdschungel für euch übersetzen. 

Beginnend mit zwei eng verwandten Begriffen, die ihr im Kleingedruckten der Berufsunfähigkeitsversicherungen findet: "Abstrakte" und "konkrete Verweisbarkeit".


Definition Berufsunfähigkeit

Im Klartext: Ihr solltet dann Geld von der Berufunfähigkeitsversicherung bekommen, wenn ihr den Job, den ihr zuletzt ausgeübt habt, nicht mehr machen könnt. Und zwar auch schon dann, wenn ihr nicht mehr halbtags in ihm arbeiten könntet und wenn ihr zeitlich begrenzt, aber längerfristig (länger als 6 Monate) ausfallt.

Schlecht wäre es, wenn dort steht, dass man euch auf andere Berufe verweisen kann oder dass ihr für immer oder zumindest voraussichtlich für Jahre ausfallen müsst (das ist bei dem derzeitigen medizinischen Fortschritt schwer prognostizierbar).

Was wir heute übersetzen wollen, ist allerdings das Thema, daß ihr "abstrakt" oder "konkret" auf andere als euren bisherigen Beruf "verwiesen" werden könnt.

Abstrakte Verweisbarkeit & Major Tom

"Völlig losgelöst..." schallt es durch den Versicherungsdschungel und gemeint ist die "abstrakte Verweisbarkeit". Leicht zu merken an dem Klassiker aus Zeiten der neuen deutschen Welle - jetzt wissen auch alle, wie alt ich ungefähr bin. :)

Wenn die "abstrakte Verweisbarkeit" nicht ausgeschlossen ist, kann der Versicherer sagen: "Na gut, du kannst zwar nicht mehr in deinem Beruf arbeiten, aber du könntest ja - rein theoretisch - in einem anderen ähnlichen Beruf arbeiten (der dir ähnliches Einkommen, einen ähnlichen Status etc.) bringen könnte. Dabei ist es ihm egal, ob du das tatsächlich tust.

(Ein Hinweis zu der "halben Erwerbsminderungsrente" der gesetzlichen Rentenversicherung: Die gesetzliche Rentenversicherung geht für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen sogar noch einen Schritt weiter und sagt in etwa: "Du kannst ja immer noch als Pförtner, Löwenbändiger oder schlechtes Beispiel arbeiten... Und deswegen muss ich nicht bezahlen. Ich gebe dir erst Geld, wenn du komplett kaputt bist!" Ganz salopp gesagt.)

Der Versicherer kann also völlig losgelöst ("abstrakt") von deinem tatsächlichen Beruf sagen: "Such dir einen anderen Job. Bilde dich weiter. Schul auf etwas Vergleichbares um." ("verweisen")

Manchmal zahlen die Versicherer dann während der Umschulung noch, danach aber nicht mehr. Achtung: Es spielt keine Rolle, ob du in Wirklichkeit einen anderen Job hast - es geht nur darum, ob du einen vergleichbaren Job ausüben könntest - rein theoretisch!

"Selber schuld!" - Die konkrete Verweisbarkeit


Eine andere Geschichte ist es, wenn du in deinem Versicherungsvertrag die abstrakte Verweisbarkeit ausgeschlossen hattest, du in deinem Job berufsunfähig wurdest, Geld von deiner Versicherung bekommst und dann findest du selbst eine andere Beschäftigung, die dir ein Einkommen verschafft.

Hier ist Vorsicht geboten. Es könnte nämlich sein, dass du den Anspruch auf deine Berufsunfähigkeitsrente verlierst, weil du dich tatsächlich ("konkret") einen anderen Beruf ausübst (dich "verweist").

Die "Krux" dabei ist, dass die "konkrete Verweisbarkeit" im Kleingedruckten meist nicht klar definiert ist. Dort steht meist etwas von "eine Tätigkeit ausübt, die dem Einkommen, Status und vorherigen Lebensumständen...ähnlich ist". Also dünnes Eis für den Rentenbezieher.

Faire Berufsunfähigkeitsversicherer haben hier klare Richtlinien, z. B. verweist man sich erst "konkret", wenn man mehr als 80% seines letzten Einkommens tatsächlich verdient. Geht man Teilzeit arbeiten und liegt unter den 80%, gibt´s die volle Rente weiter.


Übersetzungsvorschläge für unsere neue Rubrik? Immer her damit.

Wenn du gerne mal deine eigene Absicherung durchchecken oder dir ein Angebot zum Thema Berufsunfähigkeitsvorsorge machen lassen willst, kannst du hier einen unverbindlichen Termin buchen.


Viele Grüße,

Euer Mark
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