Interessante Fakten aus dem Rentenversicherungsbericht 2013

 Hallo zusammen,

der Rentenversicherungsbericht 2013 der deutschen Bundesregierung ist veröffentlicht.

findet ihr ihn zum Download.

Ob die zukünftigen Annahmen eintreffen werden und die Ruheständer in den kommenden 15 Jahren tatsächlich Jahr für Jahr 2% Rentensteigerung bekommen werden, bleibt abzuwarten. Wünschenswert wäre es, aber eine Glaskugel bezüglich Wirtschaftswachstum, Beschäftigungsniveau und Zuwanderung hat niemand...

Allerdings ist das auch nur "Schönfärberei" - denn die Bundesregierung schreibt im selben Absatz: "Nach den Modellrechnungen steigen die Renten bis zum Jahr 2027 um insgesamt rund 38 % an. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von gut 2 % pro Jahr. 
Das Sicherungsniveau vor Steuern sinkt von 48,7 % im Jahr 2013 auf 47,5 % im Jahr 2020 und weiter auf 45,4 % im Jahr 2027 ab." 

Was ist dieses "Sicherungsniveau vor Steuern"? Das klingt ja  ungefährlich.


Es handelt sich um... das RENTENNIVEAU! (Vor Steuern - dazu kommen wir gleich).

Zur Definition - Die Markierungen kommen von mir (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales):

Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern)
Das früher gebräuchliche Netto-Rentenniveau beschreibt das prozentuale Verhältnis der Nettorente eines Standardrentners (das ist ein Rentner mit 45 Beitragsjahren als Durchschnittsverdiener) gegenüber dem jeweils aktuellen Nettoarbeitsentgelt eines Durchschnittsverdieners bzw. einer Durchschnittsverdienerin.
Auf Grund der stufenweisen Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten kann nicht mehr für alle Rentenzugangsjahre ein einheitliches Nettorentenniveau ausgewiesen werden. Stattdessen wird ein Rentenniveau ohne Berücksichtigung von Steuern als Verhältnis zwischen Standardrente (45 Entgeltpunkte) - vermindert um die Sozialabgaben der Rentner - und dem Durchschnittsentgelt - vermindert um die durchschnittlich geleisteten Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung sowie um den durchschnittlichen Aufwand zur geförderten privaten Altersvorsorge - ausgewiesen. Sowohl beim Arbeitnehmer als auch beim Rentner werden die zu zahlenden Steuern nicht berücksichtigt.
Diese vom Gesetz zugrunde gelegte Größe zur Darstellung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Sicherungsniveau vor Steuern.
Auf Deutsch: Wenn Löhne und Gehälter entsprechend stark steigen, steigen die Renten um 2%. Aber im Verhältnis zum Einkommenswachstum der arbeitenden Bevölkerung sinkt "die Rente".

Während der Bund fröhlich gut 2% Rentenerhöhungen in den Raum stellt und die Ruheständler sich schon freuen, sinkt gleichzeitig trotzdem das Sicherungssniveau VOR Steuern ab.

Jahr          Sicherungsniveau              Prozentuale Senkung p.a.            Berechnungslink
2013          48,7 %                                         -                                                  -
2027          45,4 %                                         -0,50 %                                    Link

Auch das sieht nicht schrecklich aus - allerdings muß man sich folgendes vor Augen halten: WENN die Renten bis 2027 um mehr als 2 % p.a. ansteigen, SINKT das Rentenniveau vor Steuern TROTZDEM um 0,50% p.a.!

Dazu kommt die oben markierte "nachgelagerte Besteuerung":

Bis zum Jahr 2040 steigt nach und nach der Anteil der Rente, die versteuert werden muß. Für den Detailinteressierten hier zwei Links: Zum einen zur Deutschen Rentenversicherung und zum anderen zu Wikipedia.

Für alle anderen: Altersrenten sind nicht steuerfrei: Der Anteil, der Rente, die ich versteuern muß, steigt bis zum Jahr 2040 auf 100% an.

Damit sinkt das Sicherungsniveau NACH Steuern noch zusätzlich. 

Leider wird das in dem Rentenversicherungsbericht nicht ausdrücklicher gesagt.


Aber das Fazit ist auch für die Bundesregierung klar:
"Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche
Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung enutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen."



Viele Grüße,

Euer Mark

Gute Beratung gibt´s bei uns. Selbstverständlich auch Online.


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